Allgemeine Geschäftsbedingungen

   

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Veranstaltungen sowie die Fort- und Weiterbildungsangebote (FuW) der OdA Sozialberufe Zürich (inkl. digitale Angebote, Angebote in Betrieben, exklusive ÜK) und behalten ihre Gültigkeit bis auf Widerruf oder Ablösung durch eine neue Version.

Ergänzende angebotsspezifische Regelungen sind in den jeweiligen Ausschreibungen ersichtlich.

Der*die Teilnehmer*in bestätigt mit der Buchung einer Veranstaltung oder eines FuW-Angebotes, diese AGB umfassend anzuerkennen.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung bzw. ein FuW-Angebot erfolgt elektronisch über die Website www.oda-sozialberufe-zh.ch. Nach Eingang der Anmeldung erhält die angemeldete Person eine elektronische Anmeldebestätigung. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Durch die Anmeldung für eine Veranstaltung bzw. ein FuW-Angebot wird ein rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen. Es dürfen keine Anmeldungen im Namen anderer Personen getätigt werden (z.B. Anmeldungen für andere Personen im Bemerkungsfeld werden nicht berücksichtigt).

3. Annullierung der Anmeldung

Getätigte Anmeldungen sind für den*die Teilnehmer*in verbindlich. Abmeldungen müssen schriftlich per E-Mail an [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMSwxMDAsOTcsNDUsMTE1LDExMSwxMjIsMTA1LDk3LDEwOCw5OCwxMDEsMTE0LDExNywxMDIsMTAxLDQ1LDEyMiwxMDQsNDYsOTksMTA0] erfolgen.

Rücktrittsbedingungen:

  • Abmeldungen bis 14 Wochentage vor Beginn einer Veranstaltung oder eines FuW-Angebotes: ohne Kostenfolge
  • Abmeldungen 13 Wochentage oder weniger vor Beginn einer kostenpflichtigen Veranstaltung oder eines kostenpflichtigen FuW-Angebotes wie auch bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtbetrages1
  • Abmeldung 13 Wochentage oder weniger vor Beginn einer kostenlosen Veranstaltung oder eines kostenlosen FuW-Angebotes wie auch bei Nichterscheinen: CHF 50.- Unkostenpauschale

1Als Gesamtbetrag gelten die Kosten der Veranstaltung bzw. des FuW-Angebotes ohne allfälligen Subventionsabzug.

4. Absenzen

Allfällige Absenzen bedürfen vor dem Start der Veranstaltung bzw. des FuW-Angebots einer schriftlichen Mitteilung an [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMSwxMDAsOTcsNDUsMTE1LDExMSwxMjIsMTA1LDk3LDEwOCw5OCwxMDEsMTE0LDExNywxMDIsMTAxLDQ1LDEyMiwxMDQsNDYsOTksMTA0].

Bei krankheits- oder unfallbedingter Abwesenheit ist innert 5 Arbeitstagen ein Arztzeugnis einzureichen.

Bei kostenpflichtigen Veranstaltungen oder FuW-Angeboten kann in diesem Fall die Teilnahme kostenlos nachgeholt werden. Wird die Veranstaltung bzw. das FuW-Angebot nicht mehr durchgeführt, werden bei fristgerechter Einreichung eines Arztzeugnis die gesamten Kosten vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Wird kein Arztzeugnis eingereicht, werden die gesamten Kosten in Rechnung gestellt.
Bei kostenlosen Veranstaltungen oder FuW-Angeboten wird bei fristgerechter Einreichung eines Arztzeugnisses auf die Verrechnung der Unkostenpauschale verzichtet. Wird kein Arztzeugnis eingereicht, werden die CHF 50.- Unkostenpauschale in Rechnung gestellt.
Bei Absenzen in einem mehrtägigen, anwesenheitspflichtigen Angebot (z.B. Berufsbildner*innenkurs BBK) wird, falls kein Arztzeugnis eingereicht wird, für eine Nachholung pro Kurstag eine Umbuchungsgebühr von CHF 50.00 verrechnet. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Senden / Teilnahme einer Ersatzperson

Nach Rücksprache mit der OdA Sozialberufe Zürich kann eine andere Person als Ersatz für eine verhinderte Person an der Veranstaltung bzw. am FuW-Angebot teilnehmen. Eine entsprechende Anfrage für eine Buchungsänderung muss spätestens bis 7 Wochentage vor Start der Veranstaltung oder des FuW-Angebots schriftlich an [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExMSwxMDAsOTcsNDUsMTE1LDExMSwxMjIsMTA1LDk3LDEwOCw5OCwxMDEsMTE0LDExNywxMDIsMTAxLDQ1LDEyMiwxMDQsNDYsOTksMTA0] zwingend mit den folgenden Angaben eingereicht werden:

  • Vor- und Nachname Ersatzperson / abgemeldete Person
  • Geburtsdatum Ersatzperson
  • E-Mailadresse Ersatzperson
  • Geschäftsadresse Ersatzperson
  • Telefonnummer Ersatzperson

Für eine entsprechende Buchungsänderung sind Bearbeitungsgebühren von CHF 50.- zu bezahlen. Diese werden der Person, die sich ursprünglich angemeldet hat, zusätzlich in Rechnung gestellt.

Nichtgemeldete Personen, die als Ersatzperson an einer Veranstaltung bzw. einem FuW-Angebot teilnehmen, bezahlen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 70.00.-. Diese werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5.1 Unangemeldetes Erscheinen

Personen, die unangemeldet an einer Veranstaltung oder einem FuW-Angebot erscheinen und keine Ersatzperson für jemanden anderes darstellen, werden grundsätzlich von der Veranstaltung oder dem FuW-Angebot verwiesen. In Ausnahmefällen und bei vorhandener freier Platzkapazität kann in Absprache mit der OdA Sozialberufe Zürich an der Veranstaltung oder dem FuW-Angebot teilgenommen werden. In diesem Fall werden der Person neben den Veranstaltungs- bzw. FuW-Kosten zusätzlich CHF 90.- Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt.

6. Durchführung

Die Veranstaltungen bzw. die FuW-Angebote werden nur bei genügender Anzahl Teilnehmer*innen durchgeführt. Die OdA Sozialberufe Zürich informiert ca. zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bzw. des FuW-Angebotes über die Durchführung.

Die OdA Sozialberufe Zürich behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmer*innenzahl oder aufgrund anderer wichtiger Gründe abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer*innen werden in diesem Fall schriftlich benachrichtigt und zu einer neuen Durchführung eingeladen.

Ist die Teilnahme für den*die Teilnehmer*in am Ersatztermin nicht möglich, werden die Kosten vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Die OdA Sozialberufe Zürich behält sich vor, die Veranstaltungen bzw. FuW-Angebote in denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung vor Ort nicht aufrechterhalten werden kann.

Bei digitalen Veranstaltungen oder FuW-Angeboten sind folgende Anforderungen zwingend zu erfüllen:

  • Alle Teilnehmer*innen haben die Kamera aktiviert und sind darauf zu erkennen.
  • Alle Teilnehmer*innen haben den “Zoom-Namen“ mit dem eigenen Vor- und Nachnamen beschriftet.
  • Nur die angemeldeten Teilnehmer*innen dürfen an der Veranstaltung oder dem FuW-Angebot teilnehmen. Ansonsten vgl. Abschnitt 5.1.

Werden diese Anforderungen seitens Teilnehmer*innen nicht erfüllt und wird nicht innerhalb der ersten 15 Minuten auf die Kontaktaufnahme seitens OdA-Support reagiert, werden die Teilnehmer*innen aus der Veranstaltung oder dem FuW-Angebot ausgeschlossen. Die Kosten werden in Rechnung gestellt bzw. nicht zurückerstattet.

7. Preise und Zahlungsmodalitäten

Der*die Rechnungsempfänger*in ist für die Begleichung der Kurskosten verantwortlich. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung in der Ausschreibung ausgewiesenen Kosten. Diese sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten. Erfolgt innerhalb der festgelegten oder vereinbarten Fristen keine Zahlung, gerät der*die Kund*in in Verzug. Wenn sie*er in Zahlungsverzug ist, muss sie*er Mahngebühren bezahlen.

7.1 Mahngebühren:

  • Zahlungserinnerung: kostenlos
  • 1. Mahnung: CHF 20.00
  • 2. Mahnung: CHF 50.00

7.2 Betreibungsgebühren:

Erfolgt nach der dritten Mahnung keine Zahlung, kann die OdA Sozialberufe Zürich das Betreibungsverfahren in die Wege leiten. Gemäss Art. 68 Abs. 1 SchKg werden die Betreibungskosten dem*der Schuldner*in in Rechnung gestellt.

7.3 Einlösen von Mitglieder-Coupon

Unsere Mitglieder der Kategorie 2 profitieren von einer Vergünstigung von jährlich CHF 300.- an Fort- und Weiterbildungsangeboten der OdA Sozialberufe Zürich.
Ausgenommen sind Fort- und Weiterbildungsangebote, welche die OdA Sozialberufe Zürich in Kooperation mit anderen Organisationen durchführt.
Des Weiteren werden die Coupon zur Begleichung von Unkostenbeiträgen oder Bearbeitungsgebühren nicht akzeptiert.

8. Kursausweis / Teilnahmebestätigung

Die Teilnehmer*innen erhalten, mit wenigen Ausnahmen, nach dem Besuch des FuW-Angebotes eine Teilnahmebestätigung. Bei eidgenössisch akkreditierten Angeboten erhalten die Teilnehmer*innen nach dem Besuch aller vorgeschriebenen Lektionen und Bestehen allfälliger Leistungsnachweise den eidgenössisch anerkannten Kursausweis bzw. das Diplom.

Das Ausstellen und Zusenden der Teilnahmebestätigung kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Bei Erstellung eines Ausweisduplikates oder einer Teilnahmebestätigung werden CHF 30.00 in Rechnung gestellt.

9. Haftung / Versicherung

Jegliche Versicherung (Krankheit, Unfall, Haftpflicht etc.) ist Sache der Teilnehmer*innen. Die OdA Sozialberufe Zürich schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die OdA Sozialberufe Zürich, aus. Die OdA Sozialberufe Zürich haftet insbesondere nicht für Verlust oder Diebstahl.

10. Datenschutz / Schweigepflicht

Es gilt in Bezug auf die Erhebung und Verwendung von Personendaten die ausführliche Datenschutzerklärung unter www.oda-sozialberufe-zh.ch.

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz. Geschützt werden nicht nur die Daten als solche, sondern auch die Person, welcher diese Daten zuzuordnen sind. Personendaten sind Angaben über eine bestimmte oder bestimmbare Person. Unter Bearbeiten von Personendaten versteht man jeden Umgang mit Daten wie das Erheben, Beschaffen, Aufzeichnen, Sammeln, Verwenden, Umarbeiten, Versenden, Bekanntgeben, Archivieren und Vernichten. Für Teilnehmer*innen gelten daher folgende Bestimmungen:

A Über alle offen gelegten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Rahmen einer Veranstaltung sowie eines FuW-Angebotes in Erfahrung gebracht werden, muss Stillschweigen bewahrt werden und es darf Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich gemacht werden.

B Teilnehmer*innen verpflichten sich, in der Bearbeitung bzw. beim Versand, Aufschalten oder Hochladen von Dokumenten sowie in der persönlichen Kommunikation und auch per Text-, Audio- oder Videochat…

  • B1 persönliche Informationen und Personendaten nicht zu nennen oder diese zu anonymisieren;
  • B2 auf Fotos, Videos und andere Abbildungen zu verzichten, die Rückschlüsse auf Personen oder ihren Arbeitsplatz geben könnten;

Ausnahme:

  • Unter Einverständnis sämtlicher auf der Abbildung erkennbaren Personen ist ein Versand, Aufschalten bzw. Hochladen durch die Teilnehmer*innen erlaubt.
  • Das Einverständnis ist schriftlich (per Text-Chat “Microsoft-Teams“ oder E-Mail) von den Teilnehmer*innen einzuholen.

C Weiter setzen die Teilnehmer*innen sich in Paar- und Gruppenarbeiten sowie in der Veranstaltung / FuW auch mit Praxissituationen der anderen Teilnehmer*innen auseinander. Deshalb…

  • C1 gelten die erläuterten Bestimmungen auch für Informationen und Daten, die Teilnehmer*innen aus dem Austausch mit anderen Teilnehmer*innen oder mit der*dem Lerncoach*in entnehmen.
  • C2 unterstehen Teilnehmer*innen auch nach Abschluss einer Veranstaltung / FuW dieser Schweigepflicht.

D Darüber hinaus ist es den Teilnehmer*innen untersagt, Aufnahmen jeglicher Art von Text-, Audio- oder Videochats einer Veranstaltung / FuW zu machen, zu sichern oder zu veröffentlichen.

D Mit Marketing- und Kommunikationsaktivitäten fördert die OdA Sozialberufe Zürich die positive Wahrnehmung der sozialen Berufe in der breiten Öffentlichkeit. Hierfür wird u.a. teilweise Bildmaterial aus den Veranstaltungen / FuW verwendet, auf welchen Teilnehmer*innen zu sehen sein können. Teilnehmer*innen, die nicht abgelichtet werden möchten, sollen sich explizit bei der Geschäftsstelle melden.

11. Copyright

Die von der OdA Sozialberufe Zürich oder den FuW-Lerncoach*in abgegebenen Unterlagen in Papier oder elektronischer Form unterliegen dem Urheberrecht der OdA Sozialberufe Zürich und sind für die persönliche Verwendung durch die Teilnehmer*innen bestimmt. Ohne das ausdrückliche Einverständnis der OdA Sozialberufe Zürich sind die Teilnehmer*innen nicht berechtigt, die Unterlagen bzw. deren Inhalt in jeglicher Form anders als für die Zwecke der Veranstaltung bzw. des FuW-Angebotes zu verwenden. Es ist ihnen untersagt, Aufnahmen jeglicher Art von Text-, Audio- oder Videochats einer Veranstaltung oder FuW zu machen, zu sichern oder zu veröffentlichen.

12. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht.

13. Inkrafttreten

Das Reglement tritt für alle Veranstaltungen und FuW-Angebote ab 01. Dezember 2023 in Kraft und ersetzt alle vorangehenden Reglemente.

 

01. Dezember 2023

 


OdA Sozialberufe Zürich
Maneggstrasse 17
8041 Zürich
044 501 51 61
info@oda-sozialberufe-zh.ch
www.oda-sozialberufe-zh.ch



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