Grundbildung

Die berufliche Grundbildung vermittelt den Lernenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung eines Berufs notwendig sind. Sie bildet die Basis für lebenslanges Lernen. Die sozialen Berufe bieten vielseitige Arbeitsorte mit interessanten Perspektiven für alle, die beruflich gerne mit Menschen zusammenarbeiten und sich für diese engagieren möchten.


Commitment zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung

Jugendliche sollen eine passende Lehrstelle finden, und Betriebe die geeigneten Lernenden rekrutieren können. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, das Commitment zur sorgfältigen und zeitlich abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung mitzutragen. Lehrstellen werden frühestens im August des Vorjahres ausgeschrieben, Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen und genehmigt. Dies fördert eine durchdachte Berufswahl und beugt Vertragsabbrüchen vor.

Commitment zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung

Die*der Assistent*in Gesundheit und Soziales unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen mit physischen, kognitiven, psychischen oder sozialen Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen in der Bewältigung ihres Alltags. Menschen begleiten und betreuen, die auf Unterstützung angewiesen sind – das ist die zentrale Aufgabe in diesem Beruf. 

Assistent*innen Gesundheit und Soziales nehmen Pflege- und Betreuungssaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie begleiten Klient*innen bei Aktivitäten im Alltag, führen Haushaltsarbeiten im Wohnbereich bzw. in der Wohnung der Klient*innen durch und erledigen einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zum Tätigkeitsbereich.

Mögliche Arbeitsorte sind Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Spitäler und Spitex-Organisationen.


Anforderungen
Volksschulabschluss sowie Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, hauswirtschaftliche Kenntnisse, praktischer Sinn, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.

Dauer
2 Jahre

Die berufliche Grundbildung findet an folgenden drei Lernorten statt

  • Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb
  • Schulische Bildung in der Berufsfachschule
  • Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den Überbetrieblichen Kursen


Abschluss
Eidgenössischer Berufsattest (EBA) als Assistent*in Gesundheit und Soziales

 


Die Bildungsverordnung für die berufliche Grundbildung Assistent*in Gesundheit und Soziales EBA ist seit August 2010 in Kraft. Nun steht die nächste 5-Jahres-Überprüfung gemäss Art. 21 Abs. 4 an. Dabei wird geprüft, ob die Ausbildung den aktuellen wirtschaftlichen, technologischen, ökologischen und didaktischen Anforderungen entspricht oder Anpassungen notwendig sind.

Weitere Informationen zur 5-Jahres-Überprüfung


 

Berufsinformationen

Flyer AGS
Berufsinformationen AGS


Berufsporträt

Filmbeitrag AGS
Von AGS zu FaBe


Gesetzliche Grundlagen

Bildungsverordnung
Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe


Ausbildung

Themenübersicht der Überbetrieblichen Kurse
Bildungsverordnung
Bildungsplan
Empfehlungen zur Selektion von Lernenden
Lohnempfehlungen
Beilage zu Anhang 2 Bildungsplan Transferrichtlinien
Begleitende Massnahmen Anhang 2
Nachweis Kompetenzerwerb Formular
Nachweis Kompetenzerwerb Wegleitung
Überprüfung Kompetenzerwerb Hilfsmittel
Formulare und Erläuterungen zu den Kompetenznachweisen

FaBe begleiten und unterstützen Kinder, Menschen im Alter oder Menschen mit Beeinträchtigung individuell oder in Gruppen. Sie richten ihre Angebote an den Bedürfnissen, Interessen und am Entwicklungsstand der betreuten Personen aus, unterstützen Bildungs- und Entwicklungsprozesse und fördern die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen. Sie gestalten die Beziehungsarbeit mit den betreuten Personen professionell und erbringen die Leistungen selbstständig und in enger Zusammenarbeit mit ihren Teammitgliedern.

Gemäss der eidg. Bildungsverordnung handelt es sich bei der Grundbildung FaBe EFZ um einen Beruf, der in den Fachrichtungen «Kinder», «Menschen im Alter» und «Menschen mit Beeinträchtigung» sowie in der «generalistischen Ausbildung» erlernt werden kann. In diesem Sinne werden FaBe EFZ auch in den Betrieben einer anderen Fachrichtung von den kantonalen Ämtern als ausgebildete Fachkräfte anerkannt. Bei einer Neuanstellung von Fachleuten aus anderen Fachrichtungen empfehlen wir den Betrieben, die neuen Personen individuell sorgfältig in das neue Tätigkeitsfeld einzuführen.


Fachrichtung Kinder (Kin)
In dieser Fachrichtung arbeiten FaBe mit Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren im Bereich der familien- und schulergänzenden Bildung und Betreuung. In Kindertagesstätten, Tagesschulen, sozialpädagogischen Organisationen oder Familien gestalten sie Angebote mit dem Ziel, Entwicklungsprozesse situations- und altersgerecht anzuregen.


Fachrichtung Menschen im Alter (MiA)
FaBe dieser Fachrichtung arbeiten in (teil-)stationären Betreuungs- und Pflegezentren, Angeboten für Menschen mit Demenz, Spitex oder anderen ambulanten Organisationen. Sie führen professionelle Pflegehandlungen durch und unterstützen die Menschen mit dem Ziel, ihre psychosoziale Gesundheit und Selbständigkeit zu stärken bzw. zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik «Soziale Berufe – Gute Betreuung im Alter».


Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung (MmB)
In dieser Fachrichtung sind FaBe in (teil-)stationären Wohn- und Arbeitsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung aller Lebensalter und Heilpädagogischen Schulen tätig. Ihr Auftrag setzt sich zum Ziel, die Menschen in ihren Entwicklungsprozessen individuell zu unterstützen und eine möglichst selbstbestimmte und kompetente Teilhabe zu ermöglichen.


Generalistische Ausrichtung (Gen)
In der generalistischen Ausrichtung absolvieren die Lernenden ihre Ausbildung in der beruflichen Praxis in Betrieben aller drei oben erwähnten Fachrichtungen. Die Berufsfachschule für Lernende der generalistischen Ausbildung befindet sich in Posieux (Fribourg).


Anforderungen
Abgeschlossene Volksschule der mittleren oder höheren Stufe (Orientierungshilfen: Gesamtnotendurchschnitt Sekundarstufe A: 4.5 bzw. Sekundarstufe B: 5.0, Sprachkompetenz Deutsch mind. Niveau B2 (mind. Niveau C1 bei bilingualer Ausbildung) und gute schriftliche Kenntnisse). Ein Berufsorientierungsschnuppern in einem Betrieb ist empfehlenswert. Die Eignungsabklärung erfolgt durch den Lehrbetrieb. Für diesen Beruf sind insbesondere folgende persönliche Eigenschaften wichtig: gute Auffassungsgabe und Beobachtungsfähigkeit, hohe soziale und personale Kompetenzen, grosses Einfühlungsvermögen, Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen sowie an grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und Offenheit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Diskretion.


Dauer
3 Jahre


Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau*Fachmann Betreuung


Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:

  • Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb:
    Durchschnittlich 3.5 Tage pro Woche
  • Schulische Bildung in der Berufsfachschule (BFS Winterthur oder BZZ Horgen): 
    1. und 2. Lehrjahr: 2 Tage / 3. Lehrjahr: 1 Tag
  • Überbetriebliche Kurse (ÜK): 
    Insgesamt 20 Tage während der gesamten Ausbildung

 

Unterlagen Allgemein

>Umsetzungsinstrumente Einführungsvideo
>Bildungsverordnung FaBe
>Bildungsplan FaBe
>Beilage zu Anhang 2 Bildungsplan Transferrichtlinien
>Übersicht Handlungskompetenzen
>Lernortkoordinationstabelle alle FR
>Lernortkoordinationstabelle Kin
>Lernortkoordinationstabelle MiA
>Lernortkoordinationstabelle MmB
>Übersicht revidierte Bildungsgrundlage FaBe
>Leitfaden Ausbildungseinführung FaBe
>Präzisierung BiVo Art. 10: Anforderungen an BB
>Präzisierung BiVo Art. 11: Höchstzahl Lernende
>Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe

Unterlagen Betrieb

>Leistungszieltabelle Betrieb Kin
>Leistungszieltabelle Betrieb MiA
>Leistungszieltabelle Betrieb MmB
>Lerndokumentation Videotutorial
>Lerndokumentation Leitfaden
>Lerndokumentation Formular
>Lerndokumentation Hinweis Mustervorlagen
>Semesterrückblick Formular
>Probezeitbericht Formular
>Bildungsbericht Formular
>Empfehlung Selektion Lernende
>Merkblatt Handlungskompetenz-Einführung Medizinaltechnische Verrichtungen MiA
>Merkblatt Handlungskompetenz-Einführung Medizinaltechnische Verrichtungen MmB
>Medizinaltechnische Verrichtungen Profilvergleich

>Ausbildungshandbuch und Mustervorlagen FaBe
>Information Ausbildungsplattform time2learn

Unterlagen BFS/BZZ

>Schulortzuteilung BFS/BZZ
>Schullehrplan BFS Kin
>Schullehrplan BZZ Kin
>Schullehrplan BFS MiA
>Schullehrplan BFS MmB
>Ausbildungsprogramm Allg. HK
>Ausbildungsprogramm Kin
>Ausbildungsprogramm MiA
>Ausbildungsprogramm MmB
>Übersicht Handlungskompetenzen Berufskenntnisse
>Lektionentafel alle FR
>Lektionentafel Kin
>Lektionentafel MiA
>Lektionentafel MmB

>Lehrmittel Allgemeine Handlungskompetenzen
>Lehrmittel Fachrichtung Kin
>Lehrmittel Fachrichtung MiA
>Lehrmittel Fachrichtung MmB


Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Berufsfachschule Winterthur (BFS) und beim Bildungszentrum Zürichsee (BZZ).

Unterlagen ÜK

>ÜK-Kursübersicht 3-jährige Lehre
>Übersicht ÜK-Leistungsziele
>Ausbildungsprogramm ÜK

Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS)

Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:

  • Die praktische Prüfung als individuelle praktische Arbeit (IPA)
  • Die schriftliche Prüfung der Berufskenntnisse
  • Die Abschlussprüfung Allgemeinbildung
  • Die Erfahrungsnote setzt sich zusammen aus den Semesternoten des Berufskundeunterrichts und den Erfahrungsnoten der Praxis
     

Informationen
Präsentation zum Qualifikationsverfahren AGS 2021
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren AGS
Qualifikationsverfahren: Informationen und Dokumente (SavoirSocial)
 


Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe)

Informationen zum QV und zur*zum betrieblichen Nebenexpert*in (NEX)
Im Zuge der revidierten Bildungsverordnung wurde 2024 ein neues Qualifikationsverfahren etabliert. Gerne unterstützen wir die Betriebe und tragen die wesentlichsten Informationen rund um die Verantwortung der Lehrbetriebe bei der Aufgabe, eine*n betrieblichen Nebenexpert*in zu stellen.

Informationen zum neuen QV und zur*zum betrieblichen Nebenexpert*in (NEX) vom 29. November 2023

Das Qualifikationsverfahren ab 2024
Der Bildungsplan FaBe bildet die Grundlage für das Qualifikationsverfahren (QV), das ab 2024 in den Betrieben aus einer vierstündigen Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA) und an den Berufsschulen aus zwei insgesamt dreistündigen schriftlichen Berufskenntnisse-Prüfung (BK) besteht. Mit dem QV schliessen die Lernenden ihre Ausbildung ab.

Die Ausführungsbestimmungen definieren auf nationaler Ebene formale Details des QV wie Ablauf, Bewertung, Rahmen etc., während die Wegleitung zum QV des Kantons Zürich die Vorbereitung und Durchführung der VPA inkl. der Aufgaben aller Beteiligten im Kanton Zürich regelt. Diese Wegleitung beinhaltet resp. ersetzt den nationalen Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der VPA. In der jährlichen Prozessübersicht QV FaBe informiert die OdA Sozialberufe Zürich jeweils im Herbst über die einzelnen Schritte im QV. Die ebenfalls gesamtschweizerischen Instrumente (vorgegebene Praxisaufgaben, Bewertungsraster, Vorlage zeitliche und inhaltliche Planung etc.) zeigen die Inhalte der VPA auf.

Informationen QV
Übersicht QV FaBe
Übersicht QV FaBe Artikel 32
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren des Kantons Zürich Version 22.12.2023
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren
Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der VPA 
Informationsschreiben an Prüfungskandidat*innen nach Art. 32
Informationsschreiben an Prüfungskandidat*innen und Lehrbetriebe vom 10. September 2024
Informationsschreiben an Lehrbetriebe vom 30. Mai 2024

Vorgegebene Praktische Arbeit (VPA)
Die VPA setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:

  • 4 Praxisaufgaben: Total 3 Stunden
  • Reflexion der Praxisaufgaben und Vorbereitung auf Fachgespräch: 30 Minuten
  • Durchführung Fachgespräch mit Prüfungsexpert*innen: 30 Minuten 

Einsatz als Prüfungsexpert*innen
Die Prüfungen werden von jeweils einer*m betriebsexternen Hauptexpert*in (HEX) und einer*m betriebsinternen Nebenexpert*in (NEX) abgenommen (betriebsinterne NEX dürfen nicht an der Ausbildung der Kandidat*innen direkt beteiligt gewesen sein). Zur Gewährleistung der VPA sind somit in allen Betrieben gewählte PEX mit entsprechender Weiterbildung notwendig. Sämtliche Informationen zur Tätigkeit und Wahl der Prüfungsexpert*innen sind unter Ihr Berufsbildungsbeitrag in der Rubrik «Tätigkeit als Prüfungsexpert*in» ersichtlich.

Die nachfolgenden Unterlagen geben Orientierung zum Inhalt der VPA 2024. Im Kanton Zürich sind diese im Prüfungssystem PkOrg hinterlegt. Das PkOrg führt die Kandidat*innen und Lehrbetriebe unterstützend durch die Planung und Durchführung der VPA.

Allgemeine Dokumente

> Vorlage Zeitliche und Inhaltliche Planung VPA
> Beispielfragen Fachgespräch
> Leitfaden Vorbereitung Fachgespräch Kandidat*in
> Vorlage Prüfungsprotokoll VPA
> Merkblatt QV FaBe Art. 32

Praxisaufgaben FaBe Kin

> QV FaBe Bewertungsraster VPA 
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagsituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen

Praxisaufgaben FaBe MiA

> QV FaBe Bewertungsraster VPA
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagsituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen

Praxisaufgaben FaBe MmB

> QV FaBe Bewertungsraster VPA
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagssituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen

Berufskenntnisse-Prüfung (BK)
Die Nullserie (Test) der BK-Prüfung wurde im ersten Quartal 2023 in ausgewählten Schulklassen getestet. Dieser Test dient als Grundlage für die weitere Entwicklung der BK-Prüfung, weshalb es zu Abweichungen zur Prüfung 2024 kommen kann. Eine Nullserie, inkl. der Antworten zu den Prüfungsaufgaben, ist online verfügbar.

Allgemeinbildung
Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung werden die über die gesamte der beruflichen Grundbildung erworbenen Kenntnisse im Fach «allgemeinbildender Unterricht (ABU)» geprüft. Die Note setzt sich aus der Erfahrungsnote sowie den Noten der Vertiefungsarbeit und der Schlussprüfung zusammen.

Informationsveranstaltungen und Schulungen (Fort- und Weiterbildungsangebot)

  • Die Prüfungskandidat*innen werden jeweils im Spätsommer zu einer obligatorischen Präsenz-Informationsveranstaltung eingeladen. Überdies haben die Prüfungskandidat*innen die Möglichkeit, sich für eine Prüfungssimulation des VPA-Fachgesprächs anzumelden. An diesem führen sie, auf Basis eingesandter Praxis-Videosequenzen und unter realitätsnahen Bedingungen, das Prüfungsgespräch mit zwei kantonalen Prüfungsexpert*innen und erhalten im Anschluss eine entwicklungsorientierte Rückmeldung.
  • Für Fachpersonen der Lehrbetriebe ohne PEX-Tätigkeit finden jeweils im Herbst/Winter Informationsveranstaltungen zur VPA FaBe statt.
  • Für gewählte PEX finden ebenfalls jeweils im Herbst/Winter die Basiskurse der Eidg. Hochschule für Berufsbildung und die die berufsspezifischen Schulungen an der OdA Sozialberufe Zürich statt. Die Teilnahme wird neu mit CHF 60.- pro Stunde vergütet (vgl. Anmeldung).

Es gibt auch für Erwachsene die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss als Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS) oder Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe) zu erlangen. Dazu gibt es folgende vier Möglichkeiten:

  • Die zweijährige AGS- oder dreijährige FaBe-Grundbildung als Standard-Berufslehre
  • Die verkürzte zweijährige FaBe-Grundbildung
  • Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV)
  • Das Validierungsverfahren

Die verkürzte Grundbildung (mit Lehrvertrag)
Falls Sie die Mindestanforderungen bzgl. Vorbildung, Berufserfahrung und Mindestalter gemäss den Empfehlungen von SavoirSocial erfüllen (vgl. nachstehendes «Merkblatt für die Betriebe zur verkürzten Ausbildung»), können Sie beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich (MBA) ein Gesuch bzgl. Verkürzung der beruflichen Grundbildung auf zwei Jahre stellen.

Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV, ohne Lehrvertrag)
Falls Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen und mindestens zwei davon im Berufsfeld Betreuung gesammelt hat, können Sie sich beim kantonalen Amt für Berufsbildung für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) anmelden.

Validierungsverfahren für Berufsleute (ohne Lehrvertrag)Das Validierungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausserhalb der regulären Qualifikationsverfahren zu erwerben. Voraussetzung dafür sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Bereits erworbene Kompetenzen werden in einem Dossier nachgewiesen. Expert*innen vergleichen dieses mit dem Qualifikationsprofil Fachfrau*Fachmann Betreuung. Bei allfälligen Lücken sind von Ihnen ergänzende Bildungsleistungen zu erbringen. Sobald Sie alle Qualifikationen nachgewiesen haben, wird Ihnen vom zuständigen Amt für Berufsbildung das EFZ ausgestellt.


Allgemeine Berufsinformationen für Erwachsene

Merkblatt für die Betriebe zur verkürzten Ausbildung
Empfehlung für die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz
Informationen zu Berufswechsel und Berufsabschluss für Erwachsene (SBFI)
Bildungsabschluss nachholen (Laufbahnberatung Kanton Zürich) 
Validierungsverfahren (Kanton Zürich)
Wichtige Informationen zum Validierungsverfahren Fachfrau/-mann Betreuung EFZ (FaBe)

Berufsporträts

Vom Logistikassistenten zum Fachmann Betreuung: Interview mit Michael Imfeld, der mit 27 Jahren eine zweite Lehre als Fachmann Betreuung beginnt. Filmbeitrag

Obligatorische Informationsanlässe für die Validierungsvefahren

Fachfrau*Fachmann Betreuung EFZ
Termine und Anmeldeformulare

Verkürzte Grundbildung FaBe: Unterlagen

Neben den allgemeinverbindlichen Unterlagen der FaBe-Grundbildung (Bildungsverordnung, Bildungsplan, Lerndokumentation etc.; vgl. Ausbildungsdokumente FaBe), sind nachfolgend die spezifischen Unterlagen für die zweijährige Grundbildung FaBe aufgeführt:

Unterlagen Allgemein

Lernortkoordinationstabelle alle FR
Lernortkoordinationstabelle Kin
Lernortkoordinationstabelle MiA
Lernortkoordinationstabelle MmB

Unterlagen Betrieb

Leistungszieltabelle Kin
Leistungszieltabelle MiA
Leistungszieltabelle MmB
Ressourcentabelle alle FR
Ressourcentabelle Betrieb Kin
Ressourcentabelle Betrieb MiA
Ressourcentabelle Betrieb MmB

Unterlagen BFS/BZZ

Schullehrplan BFS FR Kin
Schullehrplan BZZ FR Kin
Schullehrplan BFS FR MiA
Schullehrplan BFS FR MmB
Ausbildungsprogramm allg. HK
Ausbildungsprogramm FR Kin
Ausbildungsprogramm FR MiA
Ausbildungsprogramm FR MmB
Lektionentafel alle FR
Lektionentafel FR Kin
Lektionentafel FR MiA
Lektionentafel FR MmB

Unterlagen ÜK

ÜK-Kursübersicht 2-jährige Lehre
Übersicht ÜK-Leistungsziele
Ausbildungsprogramm ÜK

Die Anforderungen an die heutigen Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Angebote für Menschen im Alter sind gross. Nicht nur, was die medizinische Versorgung anbelangt. Gerade betagte Menschen haben ein gesteigertes Bedürfnis nach psychischer und emotionaler Stabilität, aber auch nach Selbstbestimmung, Teilhabe und Lebensqualität.

Fachmänner und Fachfrauen für Menschen im Alter – FaBe MiA – haben sich mit ihrer Ausbildung auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche von Menschen im Alter spezialisiert. Mit ihrem breiten gerontologischen und psychosozialen Wissen sind sie für Pflegeteams ein Gewinn. Durch die enge Zusammenarbeit von Fachpersonen Betreuung und Fachpersonen Gesundheit erhalten begleitete Menschen das Höchstmass an professioneller, ganzheitlicher und individueller Begleitung.

Mit einem Informationsflyer möchten wir das grosse Potenzial gemischter Teams aufzeigen. Die beiden Berufe ergänzen sich ideal und stärken einander. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Fachpersonen Betreuung und Fachpersonen Gesundheit werden in den Grafiken übersichtlich dargestellt:

ÜK-Kursübersicht Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS)

ÜK-Kursübersicht Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS)

Im weiteren wurde ein Flyer entwickelt, auf welchem die Weiterbildungsmöglichkeiten für FaBe MiA aufgezeigt werden.

Wenn Sie Fragen zur Ausbildung oder Rekrutierung von Fachmännern und Fachfrauen Betreuung für Mensch im Alter haben, wenden Sie sich an Salome Rupp, Fachverantwortliche Grundbildung und Höhere Berufsbildung, Bereiche Menschen im Alter und Menschen mit Beeinträchtigung.

In einem Interview mit der Paul Schiller Stiftung verrät Liliane Ryser, Geschäftsleiterin der OdA Sozialberufe Zürich, wie sich der Einsatz von FaBe MiA auf die Qualität der Betreuung älterer Menschen auswirkt und wie deren Ausbildung mit unserem Finanzierungsmodell «Betreuungsgeld für Betreuungszeit» zusammenhängt.

Interview lesen

 

Offene Lehrstellen FaBe MiA

Sie haben Interesse an einer Lehrstelle als Fachmann*Fachfrau Betreuung Menschen im Alter? Dann finden Sie in dieser Kontaktliste spannenden Betriebe, die auf der Suche nach Lernenden FaBe sind.

 

Offene Lehrstellen FaBe MiA anbieten

Gerade in der Fachrichtung FaBe MiA bestehen vergleichsweise weniger Lehrstellenplätze als in den anderen zwei Fachrichtungen der Grundbildung FaBe. Die Lehrstellensuche soll für Berufsinteressierte und Ausbildungsbetriebe besser zugänglich sein. Sie möchten Ihre freien Lehrstellen FaBe MiA publizieren? Wenden Sie sich gern an Salome Rupp, Fachverantwortliche Grundbildung und Höhere Berufsbildung, Bereiche Menschen im Alter und Menschen mit Beeinträchtigung. 

Eines der zentralen Ziele der Revision FaBe sieht eine Stärkung der Lernortkooperation vor. Diese «umfasst das Zusammenwirken der Lernorte nach BBG Art. 16 Abs. 2, die als Subsysteme in der dualen beruflichen Grundbildung mit dem Ziel agieren, einen kohärenten transferorientierten Lehr-Lern-Prozess zu gewährleisten, in welchem die Lernenden die betrieblichen, theoretischen und überbetrieblichen Elemente als integrale Bestandteile wahrnehmen und nutzen können» (R. Fischer, 2024). Mit Einführung der neuen Bildungsverordnung wurden erste Anpassungen etabliert, die nun auf regionaler/kantonaler Ebene überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Als Grundlage dient hierzu die Lernortkooperationsmatrix von SavoirSocial. Unter Leitung der OdA Sozialberufe Zürich koordiniert die Kommission Lernortkooperation FaBe (KoLOK FaBe) diesen Entwicklungsprozess im Kanton Zürich.

Die KoLOK FaBe...

  • evaluiert die Qualität der Lernortkooperation und eruiert den Optimierungsbedarf,
  • erarbeitet Vorschläge zur Weiterentwicklung der Lernortkooperation zuhanden der zuständigen Entscheidungsträger*innen auf kantonaler Ebene und
  • konzipiert bzw. unterstützt bei Bedarf die Entwicklung allfälliger Massnahmen.

Liste der Mitglieder

Qualitäts- und Koordinationskommission (QuKo) AGS Zürich:

Die Qualitäts- und Koordinationskommission AGS überprüft die Qualität der ÜK. Die Evaluationsergebnisse werden im jährlichen Qualitätsbericht ÜK AGS den beiden Vorständen der OdA G ZH und der OdA Sozialberufe Zürich vorgelegt. In der Kommission sind Vertreter*innen aller Berufsbranchen und Lernorte vertreten.

Liste der Mitglieder

Überbetriebliche Kurse, ÜK-Kommissionen, Kurskommission (KuKo) Zürich-Schaffhausen:

Die ÜK-Kurskommission FaBe Zürich-Schaffhausen überprüft die Qualität der ÜK nach den QualÜK-Richtlinien der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK). Auf Grundlage der kontinuierlichen Kurshospitationen und der jährlichen Audits werden die Evaluationsergebnisse dem Vorstand der OdA Sozialberufe Zürich vorgelegt und im Rahmen des Jahresberichts durch die Mitgliederversammlung verabschiedet. In der Kommission sind Vertreter*innen aller drei Fachrichtungen und Lernorte vertreten.

Liste der Mitglieder

Die Berufsmaturität verbindet eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Berufslehre) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer beruflichen Grundbildung ist Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses. 

Die Berufsmaturität eröffnet Jugendlichen neue Möglichkeiten. Die Berufsmaturandinnen und -maturanden verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie haben mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) einen Berufsabschluss, kennen das Arbeitsleben und können im erlernten Beruf arbeiten. Das Berufsmaturitätszeugnis bestätigt darüber hinaus eine erweiterte Allgemeinbildung sowie die Studierfähigkeit für eine Fachhochschule, woraus sich erweiterte Karrieremöglichkeiten erschliessen..

Berufsmaturität BM 1 - während der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann während der beruflichen Grundbildung und zusätzlich zum Unterricht an der Berufsfachschule absolviert werden. Die Anmeldung für die BM 1 kann bereits vor Erhalt des unterschriebenen Lehrvertrages erfolgen. 

Die Ausrichtung der Berufsmaturität wird von der beruflichen Grundbildung bestimmt. Bei der Ausbildung zur*m Fachfrau*Fachmann Betreuung folgt es dem Bildungsgang 5, Gesundheit und Soziales. Interview mit Julian Glaus, FaBe Fachrichtung Kinderbetreuung mit BM 1

BM 1 Flex: Zum Abschluss in vier Jahren
Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) für Fachfrauen*Fachmänner Betreuung bietet seit 2018/19 ein flexibles Ausbildungsmodell: 4-jährige Berufsmaturitätsschule mit 3-jähriger Lehre. Verglichen mit dem bestehenden Angebot bedeutet das 40 Ausbildungstage mehr im Betrieb.

Flyer für FaBe-Lernende: 3-jährige und 4-jährige BM1 flex

Liliane Ryser, Geschäftsleiterin der OdA Sozialberufe Zürich und Niklaus Schatzmann, Chef des Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, geben im SRF Regionaljournal ZH/SH Auskunft über das Modell BM 1 Flex. 

Berufsmaturität BM 2 - nach der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann auch erst nach einer abgeschlossenen Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Vollzeitbildungsgängen oder berufsbegleitend erlangt werden. Die Anmeldung für die BM 2 kann vor Abschluss der Berufslehre erfolgen.

In der BM 2 sind alle Ausrichtungen offen. Sie ermöglicht also auch eine berufliche Neuorientierung.

Aufnahme 
Die Berufsmaturitätsschulen führen einheitliche schriftliche Aufnahmeprüfungen durch. Prüfungsfächer sind: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik. Prüfungsinhalt ist der Stoff der dritten Sekundarklasse. 

Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht ist ein Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung beziehungsweise für die BM 2 ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). 

Prüfungsfreie Aufnahme
Der prüfungsfreie Eintritt setzt einen Notendurchschnitt von mindestens 5.0 aus dem allgemeinbildenden und dem berufskundlichen Unterricht (ohne Qualifikationsverfahren) aller schulischen Semesterzeugnisse bis Ende des 5. Semesters voraus.

Oder: ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) mit einer Gesamtnote von mindestens 5.0, welches nicht älter als zwei Jahre ist.


Anmeldung 
Anmeldeformulare sind erhältlich bei den Berufsmaturitätsschulen und beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Vorbereitung
Die Berufsmaturitätsschule Winterthur bietet verschiedene Vorbereitungs-Kurse für die BMS-Aufnahmeprüfung an: Berufsmaturitätsschule Winterthur BMSW.

Wer sich für die Berufsmaturität entscheidet, ist bereit, einen Sondereffort zu leisten. Ein Berufsmaturitätszeugnis steht daher auch für eine motivierte, zielstrebige und belastbare Persönlichkeit.
 

 

Informationen zur Berufsmatur

Allg. Broschüre Berufsmaturität

Berufsbildungsamt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich

 

Berufsmaturitätsschulen

Ausrichtung 5, Gesundheit und Soziales

Berufsmaturitätsschule Winterthur

Berufsmaturitätsschule Zürich

AKAD (private Anbieterin)

Nützliche Links

Lexikon der Berufsbildung

Lehrstellensuche

Lehrstellennachweis (LENA - berufsberatung.ch)

Yousty-Lehrstellentreffpunkt

Beratungsangebote

Nachteilsausgleich

Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD[H]S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen


OdA Sozialberufe Zürich
Maneggstrasse 17
8041 Zürich
044 501 51 61
info@oda-sozialberufe-zh.ch
www.oda-sozialberufe-zh.ch



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