Grundbildung
Die berufliche Grundbildung vermittelt den Lernenden Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Ausübung eines Berufs notwendig sind. Sie bildet die Basis für lebenslanges Lernen. Die sozialen Berufe bieten vielseitige Arbeitsorte mit interessanten Perspektiven für alle, die beruflich gerne mit Menschen zusammenarbeiten und sich für diese engagieren möchten.
Die*der Assistent*in Gesundheit und Soziales unterstützt in ambulanten und stationären Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens Menschen aller Altersstufen mit physischen, kognitiven, psychischen oder sozialen Einschränkungen bzw. Beeinträchtigungen in der Bewältigung ihres Alltags. Menschen begleiten und betreuen, die auf Unterstützung angewiesen sind – das ist die zentrale Aufgabe in diesem Beruf.
Assistent*innen Gesundheit und Soziales nehmen Pflege- und Betreuungssaufgaben gemäss Auftrag wahr. Sie begleiten Klient*innen bei Aktivitäten im Alltag, führen Haushaltsarbeiten im Wohnbereich bzw. in der Wohnung der Klient*innen durch und erledigen einfache administrative und logistische Arbeiten mit Bezug zum Tätigkeitsbereich.
Mögliche Arbeitsorte sind Alters- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Spitäler und Spitex-Organisationen.
Anforderungen
Volksschulabschluss sowie Kontaktfreudigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, hauswirtschaftliche Kenntnisse, praktischer Sinn, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.
Dauer
2 Jahre
Die berufliche Grundbildung findet an folgenden drei Lernorten statt
- Praktische Ausbildung im Lehrbetrieb
- Schulische Bildung in der Berufsfachschule
- Ergänzung von beruflicher Praxis und schulischer Bildung in den Überbetrieblichen Kursen
Abschluss
Eidgenössischer Berufsattest (EBA) als Assistent*in Gesundheit und Soziales
Berufsinformationen
Flyer AGS
Berufsinformationen AGS
Berufsporträt
Filmbeitrag AGS
Von AGS zu FaBe
Gesetzliche Grundlagen
Bildungsverordnung
Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe
Ausbildung
Themenübersicht der Überbetrieblichen Kurse
Bildungsverordnung
Bildungsplan
Empfehlungen zur Selektion von Lernenden
Lohnempfehlungen
Beilage zu Anhang 2 Bildungsplan Transferrichtlinien
Begleitende Massnahmen Anhang 2
Nachweis Kompetenzerwerb Formular
Nachweis Kompetenzerwerb Wegleitung
Überprüfung Kompetenzerwerb Hilfsmittel
Formulare und Erläuterungen zu den Kompetenznachweisen
FaBe begleiten und unterstützen Kinder, Menschen im Alter oder Menschen mit Beeinträchtigung individuell oder in Gruppen. Sie richten ihre Angebote an den Bedürfnissen, Interessen und am Entwicklungsstand der betreuten Personen aus, unterstützen Bildungs- und Entwicklungsprozesse und fördern die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen. Sie gestalten die Beziehungsarbeit mit den betreuten Personen professionell und erbringen die Leistungen selbstständig und in enger Zusammenarbeit mit ihren Teammitgliedern.
Gemäss der eidg. Bildungsverordnung handelt es sich bei der Grundbildung FaBe EFZ um einen Beruf, der in den Fachrichtungen «Kinder», «Menschen im Alter» und «Menschen mit Beeinträchtigung» sowie in der «generalistischen Ausbildung» erlernt werden kann. In diesem Sinne werden FaBe EFZ auch in den Betrieben einer anderen Fachrichtung von den kantonalen Ämtern als ausgebildete Fachkräfte anerkannt. Bei einer Neuanstellung von Fachleuten aus anderen Fachrichtungen empfehlen wir den Betrieben, die neuen Personen individuell sorgfältig in das neue Tätigkeitsfeld einzuführen.
Fachrichtung Kinder (Kin)
In dieser Fachrichtung arbeiten FaBe mit Kindern und Jugendlichen bis 15 Jahren im Bereich der familien- und schulergänzenden Bildung und Betreuung. In Kindertagesstätten, Tagesschulen, sozialpädagogischen Organisationen oder Familien gestalten sie Angebote mit dem Ziel, Entwicklungsprozesse situations- und altersgerecht anzuregen.
Fachrichtung Menschen im Alter (MiA)
FaBe dieser Fachrichtung arbeiten in (teil-)stationären Betreuungs- und Pflegezentren, Angeboten für Menschen mit Demenz, Spitex oder anderen ambulanten Organisationen. Sie führen professionelle Pflegehandlungen durch und unterstützen die Menschen mit dem Ziel, ihre psychosoziale Gesundheit und Selbständigkeit zu stärken bzw. zu erhalten.
Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung (MmB)
In dieser Fachrichtung sind FaBe in (teil-)stationären Wohn- und Arbeitsangeboten für Menschen mit Beeinträchtigung aller Lebensalter und Heilpädagogischen Schulen tätig. Ihr Auftrag setzt sich zum Ziel, die Menschen in ihren Entwicklungsprozessen individuell zu unterstützen und eine möglichst selbstbestimmte und kompetente Teilhabe zu ermöglichen.
Generalistische Ausrichtung (Gen)
In der generalistischen Ausrichtung absolvieren die Lernenden ihre Ausbildung in der beruflichen Praxis in Betrieben aller drei oben erwähnten Fachrichtungen. Die Berufsfachschule für Lernende der generalistischen Ausbildung befindet sich in Posieux (Fribourg).
Anforderungen
Abgeschlossene Volksschule der mittleren oder höheren Stufe (Orientierungshilfen: Gesamtnotendurchschnitt Sekundarstufe A: 4.5 bzw. Sekundarstufe B: 5.0, Sprachkompetenz Deutsch mind. Niveau B2 (mind. Niveau C1 bei bilingualer Ausbildung) und gute schriftliche Kenntnisse). Ein Berufsorientierungsschnuppern in einem Betrieb ist empfehlenswert. Die Eignungsabklärung erfolgt durch den Lehrbetrieb. Für diesen Beruf sind insbesondere folgende persönliche Eigenschaften wichtig: gute Auffassungsgabe und Beobachtungsfähigkeit, hohe soziale und personale Kompetenzen, grosses Einfühlungsvermögen, Freude an der Zusammenarbeit mit Menschen sowie an grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Aufgaben, Sorgfalt und Zuverlässigkeit, Kreativität, Flexibilität und Offenheit, Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Diskretion.
Dauer
3 Jahre
Abschluss
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Fachfrau*Fachmann Betreuung
Die berufliche Grundbildung findet für alle Lernenden an drei Lernorten statt:
- Bildung in beruflicher Praxis im Lehrbetrieb:
Durchschnittlich 3.5 Tage pro Woche - Schulische Bildung in der Berufsfachschule (BFS Winterthur oder BZZ Horgen):
1. und 2. Lehrjahr: 2 Tage / 3. Lehrjahr: 1 Tag - Überbetriebliche Kurse (ÜK):
Insgesamt 20 Tage während der gesamten Ausbildung
Berufsinformationen
Flyer Fachfrau*Fachmann Betreuung
Flyer Fachfrau*Fachmann Betreuung, Fachrichtung Betagtenbetreuung
Berufsinformationen Fachfrau*Fachmann Betreuung
Berufsporträts
Filmbeitrag FaBe Betagtenbetreuung
Filmbeitrag FaBe Kinderbetreuung
Filmbeitrag FaBe Behindertenbetreuung
div. Porträts über FaBe
Ausbildung
Gesetzliche Grundlagen
Bildungsverordnung
Bildungsplan
Qualifikationsprofil
Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe
Ausbildung
Bildungsbericht Beispielformular
Modell-Lehrgang Fachrichtung Kinderbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Behindertenbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Betagtenbetreuung
Modell-Lehrgang Fachrichtung Generalistische Ausbildung
Bildungspan 1. Semester
Bildungsplan 2.Semester
Projektdokumentation Planung
Projektdokumentation Planung Vorgehen
Arbeitsdokumentation Vorlage 1
Arbeitsdokumentation Vorlage 2
Arbeitsdokumentation Vorlage 3
Bildungsbericht SDBB
Bildungsbericht Erläuterungen
Unterlagen Allgemein
>Umsetzungsinstrumente Einführungsvideo
>Bildungsverordnung FaBe
>Bildungsplan FaBe
>Beilage zu Anhang 2 Bildungsplan Transferrichtlinien
>Übersicht Handlungskompetenzen
>Lernortkoordinationstabelle alle FR
>Lernortkoordinationstabelle Kin
>Lernortkoordinationstabelle MiA
>Lernortkoordinationstabelle MmB
>Übersicht revidierte Bildungsgrundlage FaBe
>Leitfaden Ausbildungseinführung FaBe
>Präzisierung BiVo Art. 10: Anforderungen an BB
>Präzisierung BiVo Art. 11: Höchstzahl Lernende
>Berechnung BFS- und ÜK-Zeit für Betriebe
Unterlagen Betrieb
>Leistungszieltabelle Betrieb Kin
>Leistungszieltabelle Betrieb MiA
>Leistungszieltabelle Betrieb MmB
>Lerndokumentation Videotutorial
>Lerndokumentation Leitfaden
>Lerndokumentation Formular
>Lerndokumentation Hinweis Mustervorlagen
>Semesterrückblick Formular
>Probezeitbericht Formular
>Bildungsbericht Formular
>Empfehlung Selektion Lernende
>Merkblatt Medikamente MiA
>Merkblatt Medikamente MmB
>Medizinaltechnische Verrichtungen Profilvergleich
>Ausbildungshandbuch und Mustervorlagen FaBe
>Information Ausbildungsplattform time2learn
Unterlagen BFS/BZZ
>Schulortzuteilung BFS/BZZ
>Schullehrplan BFS Kin
>Schullehrplan BZZ Kin
>Schullehrplan BFS MiA
>Schullehrplan BFS MmB
>Ausbildungsprogramm Allg. HK
>Ausbildungsprogramm Kin
>Ausbildungsprogramm MiA
>Ausbildungsprogramm MmB
>Übersicht Handlungskompetenzen Berufskenntnisse
>Lektionentafel alle FR
>Lektionentafel Kin
>Lektionentafel MiA
>Lektionentafel MmB
>Lehrmittel Allgemeine Handlungskompetenzen
>Lehrmittel Fachrichtung Kin
>Lehrmittel Fachrichtung MiA
>Lehrmittel Fachrichtung MmB
Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Berufsfachschule Winterthur (BFS) und beim Bildungszentrum Zürichsee (BZZ).
Unterlagen ÜK
>ÜK-Kursübersicht
>Übersicht ÜK-Leistungsziele
>Ausbildungsprogramm ÜK
Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS)
Das Qualifikationsverfahren setzt sich aus drei Qualifikationsbereichen sowie der Erfahrungsnote zusammen:
- Die praktische Prüfung als individuelle praktische Arbeit (IPA)
- Die schriftliche Prüfung der Berufskenntnisse
- Die Abschlussprüfung Allgemeinbildung
- Die Erfahrungsnote setzt sich zusammen aus den Semesternoten des Berufskundeunterrichts und den Erfahrungsnoten der Praxis
Informationen
Präsentation zum Qualifikationsverfahren AGS 2021
Wegleitung zum Qualifikationsverfahren AGS
Qualifikationsverfahren: Informationen und Dokumente (SavoirSocial)
Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe)
Der Bildungsplan FaBe bildet die Grundlage für das Qualifikationsverfahren (QV), welches ab 2024 in den Betrieben aus einer vierstündigen Vorgegebenen Praktischen Arbeit (VPA) und an den Berufsschulen aus zwei insgesamt dreistündigen schriftlichen Berufskenntnisse-Prüfung (BK) besteht. Mit dem QV schliessen die Lernenden ihre Ausbildung ab.
Die Ausführungsbestimmungen definieren auf nationaler Ebene formale Details des QV wie Ablauf, Bewertung, Rahmen etc., während der Leitfaden die Vorbereitung und Durchführung der VPA inkl. der Aufgaben aller Beteiligten regelt. Die ebenfalls gesamtschweizerischen Instrumente (Vorlagen für die Bewertungsraster und Planung, vorgegebene Praxisaufgaben etc.) werden ca. anfangs Juni auf dieser Website aufgeschaltet. Diese Vorlagen werden bis Herbst 2023 kantonal finalisiert und auf dieser Website aufgeschaltet.
Informationen QV 2024
Das QV auf einen Blick
Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren
Leitfaden zur Vorbereitung und Durchführung der VPA (ein aktualisierter Leitfaden wird anfangs Juni hochgeladen)
Informationsschreiben an Lehrbetriebe und Lernende vom 10. Juli 2023
Vorgegebene Praktische Arbeite (VPA)
Die VPA setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- 4 Praxisaufgaben: Total 3 Stunden
- Reflexion der Praxisaufgaben und Vorbereitung auf Fachgespräch: 30 Minuten
- Durchführung Fachgespräch mit Prüfungsexpert*innen: 30 Minuten
Mit der Reduktion der Prüfungszeit von bisher 16 auf vier Stunden wird der betriebliche Aufwand deutlich reduziert. Die Prüfungen werden von jeweils einer*m betriebsexternen Hauptexpert*in (HPEX) und einer*m betriebsinternen Nebenexpert*in (NPEX) abgenommen (betriebsinterne NPEX dürfen nicht an der Ausbildung Kandidat*in direkt beteiligt gewesen sein). Beide PEX sind während der gesamten Prüfungszeit anwesend. Zur Gewährleistung der VPA sind somit in allen Betrieben gewählte PEX mit entsprechender Weiterbildung notwendig. Die Aufwände der Haupt- und Nebenexpert*innen werden mit CHF 60.- pro Stunde plus Spesen vergütet. Es bleibt den PEX bzw. Betrieben überlassen, ob die PEX-Tätigkeit innerhalb (Vergütung an Betrieb) oder ausserhalb (Vergütung an PEX) des Arbeitspensums erfolgt.
Detaillierte Informationen und nachfolgende Dokumente zur Anmeldung als PEX sind unter «Ihr Berufsbildungsbeitrag» in der Rubrik «Tätigkeit als Prüfungsexpert*in» aufgeschaltet. Mit Blick auf den Systemwechsel und den damit verbundenen Mehrbedarf an PEX gelten folgende Neuerungen:
- Gewählte PEX FaBe haben bis Juni 2027 Zeit, den Berufsbildner*innenkurs (BBK) zu absolvieren (PEX ohne BBK sind jedoch nur als betriebsinterne NPEX zugelassen).
- Betriebe haben die Möglichkeit, ein Empfehlungsschreiben für mehrere PEX-Kandidat*innen auszustellen (vgl. Formular «Empfehlung als Prüfungsepxert*in FaBe»).
- Die PEX-Kandidat*innen können wählen, ob sie ihr Gewinnungsgespräch an der OdA Sozialberufe Zürich oder online durchführen möchten (vgl. Formular «Anmeldung als Prüfungsepxert*in FaBe»).
Die nachfolgenden Unterlagen für die VPA 2024 sind vorerst als Ansichtsexemplare verfügbar. Sie werden in den kommenden Wochen in ein einheitliches Layout gebracht und bis im Herbst für die Nutzung im Kanton Zürich finalisiert:
Allgemeine Dokumente
> Vorlage Zeitliche und Inhaltliche Planung VPA
> Beispielfragen Fachgespräch
> Leitfaden Vorbereitung Fachgespräch Kandidatin
> Vorlage Prüfungsprotokoll VPA
Praxisaufgaben FaBe Kin
> QV FaBe Bewertungsraster VPA
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagsituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen
Praxisaufgaben FaBe MiA
> QV FaBe Bewertungsmuster VPA
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagsituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen
Praxisaufgaben FaBe MmB
> QV FaBe Bewertungsraster VPA
> QV FaBe Praxisaufgabe 1 Einführung
> QV FaBe Praxisaufgabe Alltagssituation
> QV FaBe Praxisaufgabe Bewegung
> QV FaBe Praxisaufgabe Interessen
Berufskenntnisse-Prüfung (BK)
Die Nullserie (Test) der BK-Prüfung wurde im ersten Quartal 2023 in ausgewählten Schulklassen getestet. Dieser Test dient als Grundlage für die weitere Entwicklung der BK-Prüfung, weshalb es zu Abweichungen zur Prüfung 2024 kommen kann. Die Nullserie wird, inkl. der Antworten zu den Prüfungsaufgaben, demnächst auf dieser Website aufgeschaltet.
Allgemeinbildung
Im Qualifikationsbereich Allgemeinbildung werden die über die gesamte der beruflichen Grundbildung erworbenen Kenntnisse im Fach «allgemeinbildender Unterricht (ABU)» geprüft. Die Note setzt sich aus der Erfahrungsnote sowie den Noten der Vertiefungsarbeit und der Schlussprüfung zusammen.
Informationsveranstaltungen und Schulungen
- Für Prüfungskandidat*innen sind im Herbst Präsenz-Informationsveranstaltungen geplant, weitere Infos folgen. Überdies haben die Prüfungskandidat*innen die Möglichkeit, sich für eine Prüfungssimulation des VPA-Fachgesprächs anzumelden. An diesem führen sie, auf Basis eingesandter Praxis-Videosequenzen, unter realitätsnahen Bedingungen das Prüfungsgespräch mit zwei (Chef-)Expert*innen und erhalten im Anschluss eine entwicklungsorientierte Rückmeldung. Die Termine werden im Sommer aufgeschaltet.
- Für Fachpersonen der Lehrbetriebe ohne PEX-Tätigkeit finden ab September kompakte zweistündige Online- und vertiefende halbtägige Präsenzinformationsveranstaltungen statt. Die Ausschreibung erfolgt im Juni.
- Für gewählte PEX finden ab September die halbtägigen Online-Basis- und ab Oktober die ganztägigen berufsspezifischen Präsenzschulungen an der OdA Sozialberufe Zürich statt, deren Teilnahme wird neu mit CHF 60.- pro Stunde vergütet (vgl. Anmeldung). Die Ausschreibung erfolgt ebenfalls im Juni. Hinweis für bestehende PEX: Für diese ist nur die ganztägige berufsspezifische Präsenzschulung notwendig.
Es gibt auch für Erwachsene die Möglichkeit, einen eidgenössisch anerkannten Abschluss als Assistent*in Gesundheit und Soziales (AGS) oder Fachfrau*Fachmann Betreuung (FaBe) zu erlangen. Dazu gibt es folgende vier Möglichkeiten:
- Die zweijährige AGS- oder dreijährige FaBe-Grundbildung als Standard-Berufslehre
- Die verkürzte zweijährige FaBe-Grundbildung
- Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV)
- Das Validierungsverfahren
Die verkürzte Grundbildung (mit Lehrvertrag)
Falls Sie die Mindestanforderungen bzgl. Vorbildung, Berufserfahrung und Mindestalter gemäss den Empfehlungen von SavoirSocial erfüllen (vgl. nachstehendes «Merkblatt für die Betriebe zur verkürzten Ausbildung»), können Sie beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich (MBA) ein Gesuch bzgl. Verkürzung der beruflichen Grundbildung auf zwei Jahre stellen.
Die direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren (gem. Art. 32 BBV, ohne Lehrvertrag)
Falls Sie über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen und mindestens zwei davon im Berufsfeld Betreuung gesammelt hat, können Sie sich beim kantonalen Amt für Berufsbildung für das Qualifikationsverfahren (Abschlussprüfung) anmelden.
Validierungsverfahren für Berufsleute (ohne Lehrvertrag)Das Validierungsverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) ausserhalb der regulären Qualifikationsverfahren zu erwerben. Voraussetzung dafür sind mindestens fünf Jahre Berufserfahrung. Bereits erworbene Kompetenzen werden in einem Dossier nachgewiesen. Expert*innen vergleichen dieses mit dem Qualifikationsprofil Fachfrau*Fachmann Betreuung. Bei allfälligen Lücken sind von Ihnen ergänzende Bildungsleistungen zu erbringen. Sobald Sie alle Qualifikationen nachgewiesen haben, wird Ihnen vom zuständigen Amt für Berufsbildung das EFZ ausgestellt.
Allgemeine Berufsinformationen für Erwachsene
Merkblatt für die Betriebe zur verkürzten Ausbildung
Empfehlung für die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz
Informationen zu Berufswechsel und Berufsabschluss für Erwachsene (SBFI)
Bildungsabschluss nachholen (Laufbahnberatung Kanton Zürich)
Validierungsverfahren (Kanton Zürich)
Wichtige Informationen zum Validierungsverfahren Fachfrau/-mann Betreuung EFZ (FaBe)
Berufsporträts
Vom Logistikassistenten zum Fachmann Betreuung: Interview mit Michael Imfeld, der mit 27 Jahren eine zweite Lehre als Fachmann Betreuung beginnt. Filmbeitrag
Obligatorische Informationsanlässe für die Validierungsvefahren
Fachfrau*Fachmann Betreuung EFZ
Termine und Anmeldeformulare
Verkürzte Grundbildung FaBe: Unterlagen
Neben den allgemeinverbindlichen Unterlagen der FaBe-Grundbildung (Bildungsverordnung, Bildungsplan, Lerndokumentation etc.; vgl. Ausbildungsdokumente FaBe ab QV 2024), sind nachfolgend die spezifischen Unterlagen für die zweijährige Grundbildung FaBe aufgeführt:
Unterlagen Allgemein
Lernortkoordinationstabelle alle FR
Lernortkoordinationstabelle Kin
Lernortkoordinationstabelle MiA
Lernortkoordinationstabelle MmB
Unterlagen Betrieb
Leistungszieltabelle Kin
Leistungszieltabelle MiA
Leistungszieltabelle MmB
Ressourcentabelle alle FR
Ressourcentabelle Betrieb Kin
Ressourcentabelle Betrieb MiA
Ressourcentabelle Betrieb MmB
Unterlagen BFS/BZZ
Schullehrplan BFS FR Kin
Schullehrplan BZZ FR Kin
Schullehrplan BFS FR MiA
Schullehrplan BFS FR MmB
Ausbildungsprogramm allg. HK
Ausbildungsprogramm FR Kin
Ausbildungsprogramm FR MiA
Ausbildungsprogramm FR MmB
Lektionentafel alle FR
Lektionentafel FR Kin
Lektionentafel FR MiA
Lektionentafel FR MmB
Unterlagen ÜK
ÜK-Kursübersicht
Übersicht ÜK-Leistungsziele
Ausbildungsprogramm ÜK
Eines der zentralen Ziele der Revision FaBe sieht eine Stärkung der Lernortkooperation vor. Mit Einführung der neuen Bildungsverordnung wurden erste Anpassungen etabliert, die nun auf regionaler/kantonaler Ebene überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden. Als Grundlage dient hierzu die Lernortkooperationsmatrix von SavoirSocial. Unter Leitung der OdA Soziales Zürich koordiniert die Kommission Lernortkooperation FaBe (KoLOK FaBe) diesen Entwicklungsprozess im Kanton Zürich.
Die KoLOK FaBe...
- evaluiert die Qualität der Lernortkooperation und eruiert den Optimierungsbedarf,
- erarbeitet Vorschläge zur Weiterentwicklung der Lernortkooperation zuhanden der zuständigen Entscheidungsträger*innen auf kantonaler Ebene und
- konzipiert bzw. unterstützt bei Bedarf die Entwicklung allfälliger Massnahmen.
Qualitäts- und Koordinationskommission (QuKo) AGS Zürich:
Die Qualitäts- und Koordinationskommission AGS überprüft die Qualität der ÜK. Die Evaluationsergebnisse werden im jährlichen Qualitätsbericht ÜK AGS den beiden Vorständen der OdA G ZH und der OdA Sozialberufe Zürich vorgelegt. In der Kommission sind Vertreter*innen aller Berufsbranchen und Lernorte vertreten.
Überbetriebliche Kurse, ÜK-Kommissionen, Kurskommission (KuKo) Zürich-Schaffhausen:
Die ÜK-Kurskommission FaBe Zürich-Schaffhausen überprüft die Qualität der ÜK nach den QualÜK-Richtlinien der Schweizerischen Berufsbildungsämter-Konferenz (SBBK). Auf Grundlage der kontinuierlichen Kurshospitationen und der jährlichen Audits werden die Evaluationsergebnisse dem Vorstand der OdA Sozialberufe Zürich vorgelegt und im Rahmen des Jahresberichts durch die Mitgliederversammlung verabschiedet. In der Kommission sind Vertreter*innen aller drei Fachrichtungen und Lernorte vertreten.
Die Berufsmaturität verbindet eine berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (Berufslehre) mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis in einer beruflichen Grundbildung ist Bestandteil des Berufsmaturitätsabschlusses.
Die Berufsmaturität eröffnet Jugendlichen neue Möglichkeiten. Die Berufsmaturandinnen und -maturanden verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie haben mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) einen Berufsabschluss, kennen das Arbeitsleben und können im erlernten Beruf arbeiten. Das Berufsmaturitätszeugnis bestätigt darüber hinaus eine erweiterte Allgemeinbildung sowie die Studierfähigkeit für eine Fachhochschule, woraus sich erweiterte Karrieremöglichkeiten erschliessen..
Berufsmaturität BM 1 - während der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann während der beruflichen Grundbildung und zusätzlich zum Unterricht an der Berufsfachschule absolviert werden. Die Anmeldung für die BM 1 kann bereits vor Erhalt des unterschriebenen Lehrvertrages erfolgen.
Die Ausrichtung der Berufsmaturität wird von der beruflichen Grundbildung bestimmt. Bei der Ausbildung zur*m Fachfrau*Fachmann Betreuung folgt es dem Bildungsgang 5, Gesundheit und Soziales. Interview mit Julian Glaus, FaBe Fachrichtung Kinderbetreuung mit BM 1
BM 1 Flex: Zum Abschluss in vier Jahren
Die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) für Fachfrauen*Fachmänner Betreuung bietet seit 2018/19 ein flexibles Ausbildungsmodell: 4-jährige Berufsmaturitätsschule mit 3-jähriger Lehre. Verglichen mit dem bestehenden Angebot bedeutet das 40 Ausbildungstage mehr im Betrieb.
Flyer für FaBe-Lernende
BM 1 Flex: Neues Ausbildungsmodell für die Berufsmaturität BM1 FaBe
Liliane Ryser, Geschäftsleiterin der OdA Sozialberufe Zürich und Niklaus Schatzmann, Chef des Zürcher Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, geben im SRF Regionaljournal ZH/SH Auskunft über das Modell BM 1 Flex.
Berufsmaturität BM 2 - nach der beruflichen Grundbildung
Die Berufsmaturität kann auch erst nach einer abgeschlossenen Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) in Vollzeitbildungsgängen oder berufsbegleitend erlangt werden. Die Anmeldung für die BM 2 kann vor Abschluss der Berufslehre erfolgen.
In der BM 2 sind alle Ausrichtungen offen. Sie ermöglicht also auch eine berufliche Neuorientierung.
Aufnahme
Die Berufsmaturitätsschulen führen einheitliche schriftliche Aufnahmeprüfungen durch. Prüfungsfächer sind: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik. Prüfungsinhalt ist der Stoff der dritten Sekundarklasse.
Eine weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Berufsmaturitätsunterricht ist ein Lehrvertrag für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung beziehungsweise für die BM 2 ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ).
Anmeldung
Anmeldeformulare sind erhältlich bei den Berufsmaturitätsschulen und beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Vorbereitung
Die Berufsbildungsschule Winterthur bietet verschiedene Vorbereitungs-Kurse für die BMS-Aufnahmeprüfung an: Berufsbildungsschule Winterthur BBW.
Wer sich für die Berufsmaturität entscheidet, ist bereit, einen Sondereffort zu leisten. Ein Berufsmaturitätszeugnis steht daher auch für eine motivierte, zielstrebige und belastbare Persönlichkeit.
Mittelschul- und Berufsbildungsamt Zürich
Berufsmaturitätsschulen
Ausrichtung 5, Gesundheit und Soziales
Nützliche Links
Lehrstellensuche
Lehrstellennachweis (LENA - berufsberatung.ch)
Nachteilsausgleich
Lernende mit Behinderungen oder Lern- und Leistungsschwierigkeiten (wie Dyslexie, Dyskalkulie oder AD[H]S) können Massnahmen zum Nachteilsausgleich beantragen.
OdA Sozialberufe Zürich
Maneggstrasse 17
8041 Zürich
044 501 51 61
info@oda-sozialberufe-zh.ch
www.oda-sozialberufe-zh.ch




